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   OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03   

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https://dejure.org/2004,7127
OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03 (https://dejure.org/2004,7127)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.2004 - 12 U 1491/03 (https://dejure.org/2004,7127)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 2004 - 12 U 1491/03 (https://dejure.org/2004,7127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Auswirkung der Delegation der Verkehrssicherungspflicht an einen Gaststättenpächter für den Grundstückseigentümer; Pflichten des Gastwirts bezüglich der Vorbeugung vor ...

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 852; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang der Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer auf Gaststättenpächter nach Pachtvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers nach Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 48/87

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirts

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss sich daher in seinen Sicherheitsvorkehrungen darauf einstellen, dass Gäste etwa auch als Folge des Genusses von Alkohol unaufmerksam oder unverständig sind; auch muss er die Neugierde von Gästen in Betracht ziehen (s. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 12).

    Er muss deshalb dafür sorgen, dass eine Kellertreppe gesichert ist (BGH a.a.O.; BGH VersR 1958, 308, 309) und von dem Treppenabgang ausgehenden Gefahren vorgebeugt wird, etwa dadurch, dass dort Licht brennt oder durch einen Bewegungsmelder automatisch angeht (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 12).

    Ein Betreiber einer allgemein zugänglichen Gaststätte hat für die Verkehrssicherheit der seinen Gästen zugänglichen Räume und Örtlichkeiten Sorge zu tragen (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 12).

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Eine Delegation der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 7, 19).

    Die Sicherungspflicht reduziert sich im Fall der Delegation aber auf eine Pflicht zur Überwachung und Kontrolle (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 19, 69), deren Inhalt und Umfang von der jeweiligen Gefahrenlage und den Umständen des Einzelfalls abhängt.

    Aufgrund dieser von ihm mit veranlassten neuen Zuständigkeitsverteilung ist der Delegationsempfänger für den Gefahrenbereich nach allgemeinen Deliktsgrundsätzen verantwortlich (BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 20).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    War hier der Treppenabgang unbeleuchtet und kam der Kläger dort zu Fall, so spricht nach Lage der Dinge der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht die Ursache war (vgl. zum Anscheinsbeweis beim Treppensturz BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 52).
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Die Sicherungspflicht reduziert sich im Fall der Delegation aber auf eine Pflicht zur Überwachung und Kontrolle (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 19, 69), deren Inhalt und Umfang von der jeweiligen Gefahrenlage und den Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • OLG Celle, 22.12.2003 - 9 U 192/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Ausreichende

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Die Pflicht zur Beleuchtung von Treppen hängt vom Bedürfnis der Verkehrsteilnehmer ab (OLG Celle, NJW-RR 2004, 675).
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 293/01

    1 Drittel; 2 Drittel; Abbiegeabsicht; Blinkersetzen; doppelte Rückschaupflicht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Die Verpflichtung, den entgangenen Verdienst aus abhängiger Arbeit zu erstatten, erstreckt sich auch auf Zuschläge zum Gehalt, wenn diese Vergütungen vom Empfänger tatsächlich als Einkommen empfunden werden (vgl. OLG Celle, Urt. vom 15. Januar 2004 - 14 U 293/01; OLG Hamm, OLG-Report Hamm 1996, 90 f.; OLG München, VersR 1986, 69).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Eine Delegation der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 7, 19).
  • OLG München, 30.12.1983 - 24 U 154/82

    Einkommensverlust; Verdienstausfallschaden; Aufwandsentschädigung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Die Verpflichtung, den entgangenen Verdienst aus abhängiger Arbeit zu erstatten, erstreckt sich auch auf Zuschläge zum Gehalt, wenn diese Vergütungen vom Empfänger tatsächlich als Einkommen empfunden werden (vgl. OLG Celle, Urt. vom 15. Januar 2004 - 14 U 293/01; OLG Hamm, OLG-Report Hamm 1996, 90 f.; OLG München, VersR 1986, 69).
  • BGH, 19.05.1967 - VI ZR 162/65

    Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Bruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss sich daher in seinen Sicherheitsvorkehrungen darauf einstellen, dass Gäste etwa auch als Folge des Genusses von Alkohol unaufmerksam oder unverständig sind; auch muss er die Neugierde von Gästen in Betracht ziehen (s. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 12).
  • BGH, 24.05.1960 - VI ZR 127/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 1491/03
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss sich daher in seinen Sicherheitsvorkehrungen darauf einstellen, dass Gäste etwa auch als Folge des Genusses von Alkohol unaufmerksam oder unverständig sind; auch muss er die Neugierde von Gästen in Betracht ziehen (s. BGH VersR 1960, 715, 716; 1961, 798, 799; 1967, 801, 802; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 12).
  • OLG Hamm, 06.03.1996 - 13 U 211/95

    Entgangene Erschwerniszulagen eines Polizeibeamten sind erstattungspflichtig; sie

  • OLG Koblenz, 22.12.1977 - 5 U 1430/76
  • OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18

    Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit

    Auch aus der seitens der Streithelferin der Beklagten zu 1) zitierten Entscheidung für einen Pachtvertrag (OLG Koblenz, Urteil vom 06.12.2004, 12 U 1491/03, juris) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen.
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